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   OLG Karlsruhe, 09.02.2023 - 18 WF 147/22   

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OLG Karlsruhe, 09.02.2023 - 18 WF 147/22 (https://dejure.org/2023,2120)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.02.2023 - 18 WF 147/22 (https://dejure.org/2023,2120)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Februar 2023 - 18 WF 147/22 (https://dejure.org/2023,2120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • familienrechtsiegen.de

    Rechtsweg bei Unterlassungsansprüchen zwischen geschiedenen Ehegatten

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 17a Abs 4 S 3 GVG, § 567 ZPO, §§ 567 ff ZPO, § 111 Nr 10 FamFG, § 266 Abs 1 Nr 3 FamFG
    Rechtsweg bei Unterlassungsansprüchen zwischen geschiedenen Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17a Abs. 6 ; GVG § 17a Abs. 4 S. 3
    Unterlassungsansprüche zwischen geschiedenen Ehegatten; Zuständigkeit des Familiengerichts im Hinblick auf Unterlassungsansprüche; Zusammenhang einer Rechtsstreitigkeit mit Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Ehe; Abgrenzung der Zuständigkeit des Familiengerichts und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 916
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.2017 - IX ZB 98/16

    Familienstreitsache: Prüfung des Vorliegens einer sonstigen Familiensache; Antrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2023 - 18 WF 147/22
    Bei der Frage, ob ein ausreichender Zusammenhang besteht, sind im Rahmen des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG nicht nur die tatsächlichen und rechtlichen Verbindungen zu berücksichtigen, sondern auch der zeitliche Ablauf (BGH vom 29.06.2017 - IX ZB 98/16, juris Rn. 18; BGH vom 28.02.2018 - XII ZR 87/17, juris Rn. 9 und 12; BT-Drucks. 16/6308, S. 262).
  • BGH, 28.02.2018 - XII ZR 87/17

    Vorliegen einer bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit oder einer Familiensache;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2023 - 18 WF 147/22
    Bei der Frage, ob ein ausreichender Zusammenhang besteht, sind im Rahmen des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG nicht nur die tatsächlichen und rechtlichen Verbindungen zu berücksichtigen, sondern auch der zeitliche Ablauf (BGH vom 29.06.2017 - IX ZB 98/16, juris Rn. 18; BGH vom 28.02.2018 - XII ZR 87/17, juris Rn. 9 und 12; BT-Drucks. 16/6308, S. 262).
  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 40/17

    Vorliegen einer sonstigen Familiensache: Streitigkeiten aus Wohnraummietverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2023 - 18 WF 147/22
    Dass die Ansprüche ihren Grund unmittelbar in der Ehe haben oder aus diesem Rechtsverhältnis herrühren, ist für eine Zuständigkeit nach § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG nicht erforderlich (BGH vom 12.07.2017 - XII ZB 40/17, juris Rn. 10 ff.; BGH vom 05.12.2012 - XII ZB 652/11, juris Rn. 29; Zöller/Lorenz, a.a.O., § 266 FamFG Rn. 17).
  • BGH, 05.12.2012 - XII ZB 652/11

    Sonstige Familiensache: Streitigkeiten aus unter den Eheleuten geschlossenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2023 - 18 WF 147/22
    Dass die Ansprüche ihren Grund unmittelbar in der Ehe haben oder aus diesem Rechtsverhältnis herrühren, ist für eine Zuständigkeit nach § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG nicht erforderlich (BGH vom 12.07.2017 - XII ZB 40/17, juris Rn. 10 ff.; BGH vom 05.12.2012 - XII ZB 652/11, juris Rn. 29; Zöller/Lorenz, a.a.O., § 266 FamFG Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2019 - 1 SV 14/19

    Beweiserhebung zur Klärung einer Zuständigkeitsfrage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2023 - 18 WF 147/22
    Diese ist durch eine entsprechende Anwendung der Vorschriften über die sofortige Beschwerde nach §§ 567 ff. ZPO zu schließen, da der Gesetzgeber diese ausdrücklich als geeignete Verfahrensregeln für die Anfechtung von Zwischen- und Nebenentscheidungen ansieht (BT-Drucks. 16/6308 S. 203) und das Gesetz selbst an verschiedenen Stellen, wie beispielsweise in § 87 Abs. 4 FamFG und in § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, auf diese Vorschriften verweist (OLG Frankfurt vom 15.05.2019 - 1 SV 14/19, juris Rn. 9; Zöller/Lückemann, ZPO, 34. Auflage 2022, § 17a GVG Rn. 15; MünchKomm/Pabst, ZPO, 6. Auflage 2022, § 17a GVG Rn. 30).
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